Nutzungsbedingungen

Vertragsbedingungen zur Datennutzung im Rahmen der Nutzung der Investorenplattform FAROS Private Markets Database (nachfolgend: „Plattform“)

Zwischen der FAROS Cost Advisory GmbH, Franklinstr. 56, 60486 Frankfurt am Main - im Folgenden „Anbieter“ - und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Nutzer - im Folgenden insgesamt „Nutzer“ - geschlossen werden.

    § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und den Nutzern (gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    2. Der Nutzer ist Unternehmer, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    § 2 Vertragsschluss

    1. Der Nutzer kann sich für eine Nutzung der Plattform entweder als (i) Investor oder (ii) Asset Manager registrieren. Der Antrag auf Registrierung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Nutzer durch Klicken auf den Button „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.
    2. Der Anbieter schickt daraufhin den Nutzern eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Antrag auf Registrierung des Nutzers nochmals aufgeführt wird und die der Nutzer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Nutzers beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.

    § 3 Investoren

    1. Investoren können über die Plattform die zur Verfügung gestellten Daten einsehen, durchsuchen und im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs nutzen. Die Kontaktaufnahme und der Vertragsschluss zu den auf der Plattform dargestellten Angeboten erfolgen ausschließlich zwischen Investor und dem Asset Manager. Der Anbieter stellt lediglich eine technische Plattform zum Austausch digitaler Informationen zur Verfügung, wird aber selbst nicht Vertragspartner zu den auf der Plattform offerierten Angeboten.
    2. Eine Weitergabe der auf der Plattform ausgetauschten Daten an Dritte ist nicht zulässig.

    § 4 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

    1. Die Nutzung der Plattform ist für den Investor kostenfrei.

    § 5 Asset Manager

    1. Für die Nutzung der Plattform entrichtet der Asset Manager eine Gebühr, die jeweils nach Rechnungsstellung im Voraus zu begleichen ist. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Angaben im Plattform.
    2. Die Nutzung wird zunächst für ein Jahr vereinbart und verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ordentlich gekündigt wird.

    § 6 Gewährleistung

    1. Der Anbieter stellt eine technische Dienstleistung zur Verfügung. Er ist weder für die Inhalte noch für die wirtschaftlichen Konditionen der Angebote der Asset Manager verantwortlich.
    2. Der Anbieter verpflichtet sich zu einer Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsregelungen des Dienstvertragsrechts.

    § 7 Haftung

    1. Ansprüche der Nutzer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Nutzer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Nutzer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    § 8 Schlussbestimmungen

    1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Nutzern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Nutzern und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
    3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.